Gehören Pflegekurse auch zur Beratung?

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Gehören Pflegekurse auch zur Beratung? 

Seit den PSG II und III ist Beratung ein gesetzlicher Auftrag. Das bedeutet, alle Kassen müssen es ihren Versicherten möglich machen, gut beraten zu werden.

Katja Koch: „Die Beratung gem. § 45 SGB XI ist ein Instrument für Menschen, die Zuhause pflegen und schwere Arbeit leisten. Sie sollen Unterstützung in Theorie und Praxis erhalten“

 

Welche Qualifikationen es braucht, wie die Beratungseinsätze mit den Kassen abgerechnet werden können und wie unterschiedlich die Bundesländer mit diesem Thema umgehen (obwohl das SGB XI für alle gleich ist) das erzählt Katja Koch, Mitinhaberin von kompass, Schulung & Beratung im Gesundheitswesen und Vorstand des deutschen Berufsverbandes für Pflegeberatung & Pflege e.V. im Interview.

Katja Koch: Pflegeberatung gem. § 45 SGB XI (Teil 1 und 2)

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Bonus-Infos zu dieser Episode| weitere Links findest Du im Beitrag eingebettet

 

Hier findest Du die wichtigsten Impulse aus unserem Gespräch

Um das geht es in Teil 1:

  1. Wie gehören die Beratungsgespräche nach den §§ 37.3, 45 und 7a SGB XI zusammen?
  2. Welches Ziel und welchen Inhalt haben die jeweiligen Beratungsgespräche.

  3. Für welche Zielgruppe sind die Pflegekurse nach §45 gedacht

  4. Welche Qualifikation ist notwendig und

  5. Wie kannst Du mit der Kasse die Einsätze abrechnen.

 

Gerade zu dem letzten Punkt kamen Fragen von Zuhörer/innen und daher geht es mit diesem Thema auch im zweiten Teil direkt weiter.

 

Um das geht es in Teil 2:

  1. Wie die unterschiedlichen Kassen der Bundesländer mit den Qualitätsanforderungen umgehen

  2. Welche grundlegene Qualifikation braucht es für Gruppenschulungen und für Individualschulungen nach § 45 SGB XI

  3. Reichen 16 oder 24 Stunden aus, um gut beraten zu können?

  4. Welche Themen beinhalten die Forbildungen zum Pflegeberater gem. §45?

  5. Laut PSG II sollten zum 1.1.2018 Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37.3 entwickelt werden. Wie sieht es damit aus? Und was wird kommen?

Die wichtigsten Stichpunkte aus unserem Gespräch

Die Beratungsparagrafen § 7a, § 37.3, § 45 SGB XI 

Das Thema "Pflegeberatung" wandelt sich extrem in allen Bereichen

Das Beratungsgespräch nach § 37.3 für Geld- UND Sachleistungskunden ist

 

Die Pflegekurse nach § 45 SGB XI

 

Die Pflegeberater nach § 7a SGB XI

 

Umgang, Vertrag und Abrechnung der Pflegeberatung gem. § 45 mit den Kassen

 

Welche Qualifikation wird benötigt um Pflegeberatungen gem. § 45 SGB XI durchführen zu können?

Die Grundanforderungen, um Gruppen- UND Individualschulungen durchführen zu können, sind:

Welche Anforderungen genau in Deiner Region gelten, musst Du  bei einer Deiner Kassen, mit denen Du zu tun hast oder im Verband nachfragen. Leider wird auch dies in den verschiedenen Ländern bzw. Kassen unterschiedlich gehandhabt.

 

Wird es neue Qualitätskriterien geben?

Durch das PSG II wurde ins SGB XI (§ 37. Abs. 5 (5))  folgender Text eingefügt: 

„Die Vertragsparteien nach § 113 beschließen ... bis zum 1. Januar 2018 ... Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach Absatz 3. Die Empfehlungen gelten für die anerkannten Beratungsstellen entsprechend.“

Diese "Empfehlungen zur Qualitätssicherung" sollen dann zum 31.07.2018 als Richtlinie dem Gesundheitsminister vorgelegt werden.

Ich habe Katja Koch gefragt, was daraus geworden ist.

Katja Koch geht davon aus, dass es bis zum 31.07.2018 eine Beratungs- und Qualifikationsrichtlinie für die Pflegeberatungen nach § 7a SGB XI geben wird.

 

 

 

Fazit:

Es bleibt spannend! Pflegeberatung wird in Zukunft einen immer höheren Stellenwert einnehmen müssen.
Wenn Ihr Euch dem Thema noch nicht gewidmet habt, dann nehmt mit einer Kasse Kontakt auf und fragt nach den Anforderungen die ihr erfüllen müsst. Anforderungen an den Rahmenvertrag, die Konzeptinhalte und die Qualifikation. Danach prüft innerhalb Eurer Teams, wer sich für die Beratungstätigkeit besonders eignet.
Ich empfehle dringend, diesen Personen eine Weiterbildung zum/r Pflegeberater/in gem. § 45 SGB XI zu ermöglichen.

 

Katja Koch
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Ihr Lebensmotto
"Das Leben ist wie ein Theaterstück. Es kommt nicht darauf an, wie lang es ist sondern wie bunt oder wie leicht es ist. Manchmal muss man selbst die Brocken aus dem Weg raäumen damit es dahinter wieder leichter wird."

 

 

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Jetzt liebe Grüße an Dich von mir Deine

Claudia, Claudia Henrichs

 

Wenn Beratung für Dich bisher nur so nebenbei läuft, dann empfehle ich Dir die Beratungskompetenzen Deines Teams zu erweitern. In Zukunft wird aus meiner Sicht die Beratung ein weiteres wichtiges Standbein in der ambulanten Pflege.