DSGVO im ambulanten Pflegedienst

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DSGVO im ambulanten Pflegedienst

 Bettina Schaaser:  "Abmahnanwälte stehen schon in den Startlöchern!"

Du bekommst es wahrscheinlich täglich selbst mit, dass sich Marketing und Werbung extrem verändern. Anzeigen in Zeitungen und Werbeblöcke im Fernsehen zeigen kaum noch Resonanz.

Seit einigen Jahren zielen Dienstleister darauf ab, die passenden Angebote für ihre jeweilige Zielgruppe, ja sogar für jeden einzelnen Menschen zu platzieren. Damit personenbezogene Daten noch besser geschützt sind, tritt am 25. Mai europaweit die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. 

 

Bettina Schaaser: DSGVO im ambulanten Pflegedienst.

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Bonus-Infos zu dieser Episode| weitere Links findest Du im Beitrag eingebettet

 

Personendaten sind die neue Währung

Ich habe das vor Jahren das erste Mal bei Amazon so richtig wahrgenommen:

Kunden, die dieses Buch gekauft haben, interessieren sich auch für diese Bücher.

Wow, ich fand und finde das immer noch toll.

  1. ist die Welt so voll von Informationen, dass eine kleine Vorauswahl absolut hilfreich und zeitsparend ist und
  2. fühle ich mich als individueller Kunde gesehen.

Schluss mit dem, ich zeige Dir mal alles was ich habe, hin zu: "Du interessierst Dich für x, dann ist vielleicht auch y für Dich passend!"

 

Wie jedes Thema hat diese digitale Kundenorientierung auch zwei Seiten. Personenbezogene Daten werden wie wild eingesammelt um Menschen Angebote zukommen zu lassen. Angebote die digital versendet werden. Per E-Mail, in Social Media, in Apps und auf Webseiten. In vielen Fällen werden diese Daten auch weiter verkauft und Du wunderst Dich dann, warum Du Anzeigen siehst oder Mails bekommst, die Du nie im Leben angefordert hast. 

Um das zu verhindern tritt am 25. Mai 2018 die DSGVO in Kraft. Was das für den ambulanten Pflegedienst bedeutet, habe ich mit der QM-Expertin und Datenschutzbeauftragten Bettina Schaaser besprochen

 

Hier findest Du die wichtigsten Impulse aus unserem Gespräch

Um das geht es:

  1. Wovor oder warum müssen die Daten geschützt werden?
  2. Was genau sind personenbezogene Daten?
  3. Welche Rechte haben die Kunden an den Daten, die sie dem ambulanten Pflegedienst geben?
  4. Was bedeutet das für den ambulanten Pflegedienst?
  5. Was sind die neuen Anforderungen an die Webseite?
  6. Was haben die Mitarbeiter zu beachten?

 

Wovor oder warum müssen die Daten geschützt werden?

Damit Personen davon ausgehen können und wissen,

 

Es geht darum, die Personen zu schützen, deren Daten wir sammeln.

 

 

Personenbezogene Daten sind alle Daten, die einen Rückschluss auf eine Person zulassen, wie z.B.:

 

 

Es soll gewährleistet werden, dass nur Menschen, die berechtigt sind, Rückschlüsse auf Personen ziehen können.

 

 

Nächste Seite: Welche Rechte Pflegekunden haben


 

 

Welche Rechte haben die Kunden an den Daten, die sie dem amb. Pflegedienst geben?

 

 

Die Daten müssen so aufbereitet sein, dass, wenn der Kunde z.B. den Pflegedienst wechseln würde, die Daten von A nach B übertragen werden können.

 

 

Was bedeutet das für den ambulanten Pflegedienst?

 

 

Neue Anforderungen an die Webseite:

 

Transparent machen, was mit den Daten passiert.

 

 

Mit jedem externen Dienstleister muss jetzt ein Vertrag abgeschlossen werden,

der sogenannte Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag (ADV), in dem ganz klar geregelt ist:

 

 

Wir brauchen für die Abläufe im Pflegedienst

ein Verarbeitungsverzeichnis, mit dem wir nachweisen können, in welchen Prozessen unseres Unternehmens wir personenbezogene Daten verarbeiten, welche Risiken damit verbunden sind und wie die Daten geschützt sind.

Beispiele dazu sind:

 

 

Jeder einzelne Schritt, wie in einer Prozessbeschreibung, muss festgehalten werden.

 

 

Im Beispiel der Lohnabrechnung:

Der gleiche Vorgang erfolgt auch mit den Kundendaten.

 

 

Nächste Seite: Die ersten drei Schritte im ambulanten Pflegedienst


 

 

Weitere Punkte, die beachtet werden müssen:

 

  

Der erste Schritt:

 

 

Der zweite Schritt:

Informationsschreiben an die Kunden, mit der Information:

 

 

Weitere Schritte:

 

 

Im Gesundheitswesen gibt es besondere personenbezogene Daten, die Gesundheitsdaten.

Dort brauchen wir einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten.

 

 

Mitarbeiter für Datenschutz sensibilisieren

 

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Zum Thema Whats App-Nutzung zu beruflichen Zwecken:

 

 

Update: Ein Jahr DSGVO in der amulanten Pflege

 

 

 

 

Mehr zu Bettina Schaaser und ihrem Unternehmen Die Qualitätswerkstatt!

bettina schaaser foto.1024x1024 Logo QualitaetsWerkstatt

Bettina Schaaser ist die Inhaberin des Beratungsunternehmens „Die QualitätsWerkstatt – Beratung – Audit – Schulung“.
Die Zertifizierung zur Datenschutzbeauftragen rundet ihr Angebot ab.

 

Bettina Schaaser war schon einmal Gast in meinem Podcast

 

Jetzt liebe Grüße an Dich von mir Deine

Claudia, Claudia Henrichs

 

 


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