Seit den PSG II und III ist Beratung ein gesetzlicher Auftrag. Das bedeutet, alle Kassen müssen es ihren Versicherten möglich machen, gut beraten zu werden.
Katja Koch: „Die Beratung gem. § 45 SGB XI ist ein Instrument für Menschen, die Zuhause pflegen und schwere Arbeit leisten. Sie sollen Unterstützung in Theorie und Praxis erhalten“
Welche Qualifikationen es braucht, wie die Beratungseinsätze mit den Kassen abgerechnet werden können und wie unterschiedlich die Bundesländer mit diesem Thema umgehen (obwohl das SGB XI für alle gleich ist) das erzählt Katja Koch, Mitinhaberin von kompass, Schulung & Beratung im Gesundheitswesen und Vorstand des deutschen Berufsverbandes für Pflegeberatung & Pflege e.V. im Interview.
Katja Koch: Pflegeberatung gem. § 45 SGB XI (Teil 1 und 2)
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Hier findest Du die wichtigsten Impulse aus unserem Gespräch
Um das geht es in Teil 1:
- Wie gehören die Beratungsgespräche nach den §§ 37.3, 45 und 7a SGB XI zusammen?
-
Welches Ziel und welchen Inhalt haben die jeweiligen Beratungsgespräche.
- Für welche Zielgruppe sind die Pflegekurse nach §45 gedacht
- Welche Qualifikation ist notwendig und
- Wie kannst Du mit der Kasse die Einsätze abrechnen.
Gerade zu dem letzten Punkt kamen Fragen von Zuhörer/innen und daher geht es mit diesem Thema auch im zweiten Teil direkt weiter.
Um das geht es in Teil 2:
- Wie die unterschiedlichen Kassen der Bundesländer mit den Qualitätsanforderungen umgehen
- Welche grundlegene Qualifikation braucht es für Gruppenschulungen und für Individualschulungen nach § 45 SGB XI
- Reichen 16 oder 24 Stunden aus, um gut beraten zu können?
- Welche Themen beinhalten die Forbildungen zum Pflegeberater gem. §45?
- Laut PSG II sollten zum 1.1.2018 Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37.3 entwickelt werden. Wie sieht es damit aus? Und was wird kommen?
Die wichtigsten Stichpunkte aus unserem Gespräch
Die Beratungsparagrafen § 7a, § 37.3, § 45 SGB XI
Das Thema "Pflegeberatung" wandelt sich extrem in allen Bereichen
Das Beratungsgespräch nach § 37.3 für Geld- UND Sachleistungskunden ist
- ein Kundenbindungs- und Akquiseinstrument
- Es handelt sich meistens um eine Expertenberatung:
- Erfassung der IST-Situation
- Problemanalyse
- ggf. Kurzintervention
Die Pflegekurse nach § 45 SGB XI
- richten sich an die Zielgruppen "Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen".
- Sind ein Instrument für Menschen, die Zuhause pflegen und schwere Arbeit leisten. Sie sollen Unterstützung in Theorie und Praxis erhalten.
- Der Begriff PflegeKURS irritiert, weil darunter häufig die Gruppenschulungen verstanden werden.
- Die PflegeBERATUNGEN nach § 45 SGB XI beinhalten Gruppenschulungen UND Individial-Interventionen in der Häuslichkeit.
- Es handelt sich um eine Prozessberatung:
- Umfassende Problemanalyse
- gemeinsame Erarbeitung einer Zielsetzung
- Intervention
- Reflexion / Evaluation
Die Pflegeberater nach § 7a SGB XI
- sind netzwerkübergreifend tätig und
- bei den Kassen, Pflegestützpunkten und kommunalen Stellen tätig.
- Laut SGB XI haben alle Leistungsberechtigten Anspruch auf eine individuelle Beratung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin.
- Die Beratung soll bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Hilfsangeboten helfen.
- Vor der allerersten Beratung soll die Pflegekasse dem Anspruchsberechtigten unverzüglich ein zuständiger Pflegeberater/ -beraterin oder eine sonstige Beratungsstelle genannt werden. (Abs. 1 Satz 2) Das gilt übrigens schon seit 1.1.2016.
- Bei der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sprechen wir vom Fallmanagement:
- Den Hilfebedarf unter Berücksichtigung des MDK-Gutachtens sowie der Ergebnisse der Beratungsgespräche nach
§ 37.3 (sofern der Versicherte das zulässt) systematisch erfassen und analysieren. - Einen individuellen Versorgungsplan erstellen.
- Auf die erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung hinwirken.
- Die Durchführung des Versorgungsplanes überwachen und ggf. anpassen.
- Bei besonders komplexer Fallgestaltung den Hilfeprozess auswerten und dokumentieren sowie
- über Leistungen zur Entlastung der Pflegeperson informieren.
- Den Hilfebedarf unter Berücksichtigung des MDK-Gutachtens sowie der Ergebnisse der Beratungsgespräche nach
Umgang, Vertrag und Abrechnung der Pflegeberatung gem. § 45 mit den Kassen
- Leider agieren die unterschiedlichen Kassen (210 gibt es Stand April 2018) in den verschiedenen Bundesländern nicht einheitlich obwohl sie alle auf der Grundlage des SGB XI arbeiten.
- Wenn ambulante Pflegedienste Pflegeberatungen gem. § 45 SGB XI anbieten und durchführen wollen brauchen sie in der Regel eine Rahmenvereinbarung mit einer Kasse.
- Die Kassen rechnen nach dem Umlageprinzip untereinander ab.
- Viele Berufsverbände haben ebenfalls Rahmenvereinbarungen, die genutzt werden können.
- Meistens muss den Kassen ein Kurskonzept vorgelegt werden um die Anerkennung zu bekommen.
- Bei einigen Kassen muss die Pflegeberatung vorher beantragt werden. Andere Kassen verzichten auf den Antrag. ich weiß von einem Beispiel, dass ein großes Pflegunternehmen mit mehreren Pflegediensten nur über einen Pflegedienst mit der Kasse abrechen kann. Grund?????
- Die Pflegeberatung ist seit dem PSG II eine SOLL-Vorschrift und muss den Versicherten von den Kassen zur Verfügung gestellt werden.
- Die Vergütung ist kassenabhängig. Es gibt zur Zeit drei unterschiedliche Verträge.
- Maximal dürfen zwei Stunden pro Beratungstermin in Rechnung gestellt werden.
Welche Qualifikation wird benötigt um Pflegeberatungen gem. § 45 SGB XI durchführen zu können?
Die Grundanforderungen, um Gruppen- UND Individualschulungen durchführen zu können, sind:
- Ausbildung zur Pflegefachkraft
- Kenntnisse zu den Gesetzen SGB V, SGB XI und SGB 12
- Weiterbildung zu folgenden Themen:
- Pflegekurs
- Moderationstechniken
- Kommunikation und Rhetorik
- Individualschulungen
- Überleitungspflege
- Die Weiterbildung muss mindestes 24 Stunden betragen.
- Die 16 stündige Fortbildung gilt als Nachweis, um lediglich die Gruppenschulungen durchführen zu können.
Welche Anforderungen genau in Deiner Region gelten, musst Du bei einer Deiner Kassen, mit denen Du zu tun hast oder im Verband nachfragen. Leider wird auch dies in den verschiedenen Ländern bzw. Kassen unterschiedlich gehandhabt.
Wird es neue Qualitätskriterien geben?
Durch das PSG II wurde ins SGB XI (§ 37. Abs. 5 (5)) folgender Text eingefügt:
„Die Vertragsparteien nach § 113 beschließen ... bis zum 1. Januar 2018 ... Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach Absatz 3. Die Empfehlungen gelten für die anerkannten Beratungsstellen entsprechend.“
Diese "Empfehlungen zur Qualitätssicherung" sollen dann zum 31.07.2018 als Richtlinie dem Gesundheitsminister vorgelegt werden.
Ich habe Katja Koch gefragt, was daraus geworden ist.
Fazit:
Wenn Ihr Euch dem Thema noch nicht gewidmet habt, dann nehmt mit einer Kasse Kontakt auf und fragt nach den Anforderungen die ihr erfüllen müsst. Anforderungen an den Rahmenvertrag, die Konzeptinhalte und die Qualifikation. Danach prüft innerhalb Eurer Teams, wer sich für die Beratungstätigkeit besonders eignet.
Ich empfehle dringend, diesen Personen eine Weiterbildung zum/r Pflegeberater/in gem. § 45 SGB XI zu ermöglichen.
"Das Leben ist wie ein Theaterstück. Es kommt nicht darauf an, wie lang es ist sondern wie bunt oder wie leicht es ist. Manchmal muss man selbst die Brocken aus dem Weg raäumen damit es dahinter wieder leichter wird."
Jetzt liebe Grüße an Dich von mir Deine
Claudia, Claudia Henrichs
Wenn Beratung für Dich bisher nur so nebenbei läuft, dann empfehle ich Dir die Beratungskompetenzen Deines Teams zu erweitern. In Zukunft wird aus meiner Sicht die Beratung ein weiteres wichtiges Standbein in der ambulanten Pflege.