Wie gehe ich vor, wenn der Kunde stundenweise Verhinderungspflege haben will?
(von Maria Hanisch)
In der Praxis werden zwei Vorgehensweisen kontrovers diskutiert und gehandhabt.
- Welches Informationsformular für die Pflegekasse nehme ich? Unterschiedliche, je nach Kasse oder ein selbsterstelltes universal einsetzbares Formular ?
- Weiß ich schon vor dem Gespräch welche Personal-Ressourcen zur Verfügung stehen oder kläre ich das erst nachdem der Kunde sein Interesse bekundet hat und führe dann ein zweites Gespräch?
Tipps für die Vorgehensweise
- Das Formular zur Information an die Pflegekasse sollten Sie als Pflegedienstleitung gleich in Ihren Unterlagen dabei haben und an die Pflegekasse schicken um den Kunden damit zu entlasten.
- Sie erleichtern Ihren internen Arbeitsablauf, wenn Sie sich ein eigenes Formular erstellen, welches Sie für alle Kassen nutzen.
- Die Pflegekasse bestätigt dem Kunden gegenüber die Gewährung dieser Leistung.
- Da die Kasse stundenweise Verhinderungspflege nicht ablehnen kann, können sie bereits mit Leistungen loslegen.
- Erbringen können sie alle Leistungen mit denen der Angehörige sich entlasten möchte, dazu zählen hauswirtschaftliche Leistungen, Pflege, Betreuung, oder Beaufsichtigung.
- Kostenvoranschlag, Klärung der Betreuungszeiten und Vorstellen der Mitarbeitenden kennen Sie ja auch aus allen anderen Vertragsgesprächen.
- Nicht Sie als Pflegedienstleitung führen das Gespräch, sondern zum Beispiel eine Mitarbeitende, die für die Beratungsgespräche nach § 37.3 verantwortlich ist. Hier gibt es mindestens zwei Alternativen:
- Die Beratungskraft überzeugt ihre Gesprächspartner von der stundenweisen Verhinderungspflege und verweist dann auf ein weiteres Gespräch mit der Pflegedienstleitung, die die vorhandenen Personal-Ressourcen kennt und die gewünschten Leistungen und Einsatzzeiten konkret vereinbart.
- Die Beratungskraft hat auf der Basis guter Aufzeichnungen und/oder aufgrund ihrer Erfahrung eine Vorstellung davon, bei welchen Kunden stundenweise Verhinderungspflege notwendig wäre, klärt im Vorfeld mit der PDL die vorhandenen Personal-Ressourcen und kann im Gespräch schon kronkrete Angaben machen.
- Die Beratungskraft überzeugt ihre Gesprächspartner von der stundenweisen Verhinderungspflege und verweist dann auf ein weiteres Gespräch mit der Pflegedienstleitung, die die vorhandenen Personal-Ressourcen kennt und die gewünschten Leistungen und Einsatzzeiten konkret vereinbart.
- Wichtig ist, dass Sie den Leistungsumfang und den Zeitpunkt, wann die stundenweise Verhinderungspflege beim Kunden ausgeschöpft ist, im Blick behalten. Besonders dann wenn der Kunde noch andere Angebote der Verhinderungspflege nutzt z. b. Kurzzeitpflege.
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- Im PSG I, welches am 1.1.2015 in Kraft tritt, kann die Hälte des Betrages für Kurzzeitpflege für stundenweise Verhinderungspflege verwendet werden. Der Maximalbetrag für stundenweise Verhinderungspflege steigt also auf EUR 2.418,- jährlich.
- Nach den ersten Leistungen die beim Kunden erbracht wurden, ist es gut, wenn Sie als Pflegedienstleitung mit den Angehörigen nochmals telefonisch Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob die Leistung so ist wie der Kunde es sich vorgestellt hat und ob es für Ihn eine Entlastung darstellt.
Wie handhaben Sie es? Wissen Sie vor dem Angebot der stundenweisen Verhinderungspflege welche Personal-Ressourcen zur Verfügung stehen oder führen Sie lieber ein weiters Gespräch?