Kurzbericht über ein Schiedsverfahren, bei dem das Vorgespräch schon stattgefunden hatte.
Der betreffende Pflegedienst hatte seit vielen Jahren keine Preisanpassung vorgenommen. In der aktuellen Verhandlung fordert er nun für die nächste Periode eine leistungsgerechte Vergütung, was zu einer Steigerung des bisherigen Punktwertes von 3,7 ct. auf ca. 4,6 ct. führen würde.
Die Pflegekassen lehnten die Forderung mit der Begründung ab, dass eine Steigerung von über 24% zu hoch sei und boten 3,9 ct.
In einer persönlichen Verhandlung wurden von der Schiedsstelle ausführlich alle Lohnjournale und Personalkosten geprüft. Im Erörterungstermin stellte der Vorsitzende fest, dass die Personalkosten in der nachgewiesenen Höhe unstreitig seien, was auch die Pflegekassen bestätigten.
Daraufhin errechnete die Schiedsstelle eine Vergütung, indem sie
- die Gesamtpersonalkosten und Sachkosten nach Umsatz SGB XI abgrenzte,
- den Umsatz der Leistungen nach SGB XI zu Grunde legte und
- sprach die Empfehlung aus, dass die Vergütung um genau den Prozentsatz zu steigern sei, der Kostendeckung ermöglicht.
Beispiel:
- Umsatz (SGB XI) 500.000 EUR
- Personal- und Sachkosten (SGB XI): 600.000 EUR
- ergibt eine Differenz von 20%
- Nach dieser Rechnung kommt in unserem Fall der Pflegedienst auf einen Punktwert von 4,5 ct. um Kostendeckung zu erreichen.
- Dabei ist zwar kein Risikozuschlag berücksichtigt; besser als 3,9 ct. ist es auf jeden Fall.
Im Klartext heißt das: „Es lohnt sich zu streiten, denn der Lohn ist die Refinazierung der tariflichen Lohnsteigerungen!"
Maria Hanisch, auf der Basis von Andreas Heiber, SysPra
08. Dezember 2014