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DSGVO im ambulanten Pflegedienst

DSGVO im ambulanten Pflegedienst

 Bettina Schaaser:  "Abmahnanwälte stehen schon in den Startlöchern!"

Du bekommst es wahrscheinlich täglich selbst mit, dass sich Marketing und Werbung extrem verändern. Anzeigen in Zeitungen und Werbeblöcke im Fernsehen zeigen kaum noch Resonanz.

Seit einigen Jahren zielen Dienstleister darauf ab, die passenden Angebote für ihre jeweilige Zielgruppe, ja sogar für jeden einzelnen Menschen zu platzieren. Damit personenbezogene Daten noch besser geschützt sind, tritt am 25. Mai europaweit die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. 

 

Bettina Schaaser: DSGVO im ambulanten Pflegedienst.

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Bonus-Infos zu dieser Episode| weitere Links findest Du im Beitrag eingebettet

 

Personendaten sind die neue Währung

Ich habe das vor Jahren das erste Mal bei Amazon so richtig wahrgenommen:

Kunden, die dieses Buch gekauft haben, interessieren sich auch für diese Bücher.

Wow, ich fand und finde das immer noch toll.

  1. ist die Welt so voll von Informationen, dass eine kleine Vorauswahl absolut hilfreich und zeitsparend ist und
  2. fühle ich mich als individueller Kunde gesehen.

Schluss mit dem, ich zeige Dir mal alles was ich habe, hin zu: "Du interessierst Dich für x, dann ist vielleicht auch y für Dich passend!"

 

Wie jedes Thema hat diese digitale Kundenorientierung auch zwei Seiten. Personenbezogene Daten werden wie wild eingesammelt um Menschen Angebote zukommen zu lassen. Angebote die digital versendet werden. Per E-Mail, in Social Media, in Apps und auf Webseiten. In vielen Fällen werden diese Daten auch weiter verkauft und Du wunderst Dich dann, warum Du Anzeigen siehst oder Mails bekommst, die Du nie im Leben angefordert hast. 

Um das zu verhindern tritt am 25. Mai 2018 die DSGVO in Kraft. Was das für den ambulanten Pflegedienst bedeutet, habe ich mit der QM-Expertin und Datenschutzbeauftragten Bettina Schaaser besprochen

 

Hier findest Du die wichtigsten Impulse aus unserem Gespräch

Um das geht es:

  1. Wovor oder warum müssen die Daten geschützt werden?
  2. Was genau sind personenbezogene Daten?
  3. Welche Rechte haben die Kunden an den Daten, die sie dem ambulanten Pflegedienst geben?
  4. Was bedeutet das für den ambulanten Pflegedienst?
  5. Was sind die neuen Anforderungen an die Webseite?
  6. Was haben die Mitarbeiter zu beachten?

 

Wovor oder warum müssen die Daten geschützt werden?

Damit Personen davon ausgehen können und wissen,

  • dass wir sorgsam mit ihren Daten umgehen,
  • dass wir rechtmäßig ihre Daten verarbeiten,
  • welche Daten wir sammeln,
  • wofür wir sie nutzen,
  • dass wir wirklich nur die Daten sammeln, die wir für unsere Arbeit brauchen,
  • dass ihre Daten auf Wunsch gelöscht werden.

 

Es geht darum, die Personen zu schützen, deren Daten wir sammeln.

 

 

Personenbezogene Daten sind alle Daten, die einen Rückschluss auf eine Person zulassen, wie z.B.:

  • Alter
  • Name
  • Familienstand
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Konto
  • Kreditkarte
  • IP-Adresse des PCs

 

 

Es soll gewährleistet werden, dass nur Menschen, die berechtigt sind, Rückschlüsse auf Personen ziehen können.

 

 

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