Ambulante Betreuungsdienste können künftig Sachleistungen abrechnen! Welche Auswirkungen hat das auf ambulante Pflegedienste?
Schon im November 2018 habe ich in der Podcast-Folge 72 davon berichtet, dass das Terminservice- und Versorgungsgesetz/TSVG im April 2019 in Kraft treten soll. Mein Fazit im letzten Jahr war, dass Beratung eine Kernkompetenz beruflich Pflegender bleiben oder werden muss. Das TSVG ist am 14. März 2019 im Bundestag beschlossen worden und am 11. Mai 2019 in Kraft getreten. Du hörst in dieser Folge welche Auswirkungen das aus meiner Sicht auf ambulante Pflegedienste hat.
TSVG - Auswirkungen auf den ambulanten Pflegedienst
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Bonus-Infos zu dieser Episode:
- Was haben PpSG und TSVG mit Pflegeberatung zu tun?
- Video: Putz- oder Pflegedienst?
- Infos zum TSVG auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums
- PDF: § 71 SGB XI aus der Beschlussempfehlung
- Gesetzestext § 71 SGB XI
- PDF: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen Niedersachsen
- PDF: LK31 und 32 aus NRW
- Link: Tolle Info-Grafik und super verständlicher Text von Pflege-Dschungel
02. Mai 2019 UPDATE TSVG
Ab wann können Ambulante Betreuungsdienste die Zulassung zur Abrechnung nach § 36 SGB XI beantragen?
Hendrik Dohmeyer von Pflege-Dschungel hat herausgefunden:
"Nach Auskunft von Frau Dr. Barbara Mittnacht vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen werden derzeit die Richtlinien für das am 1. Mai in Kraft getretenen TSGV (inkl. der Regelungen für die Ambulanten Betreuungsdienste) erarbeitet. Diese Richtlinien werden den Bundesländern bis August (3 Monatsfrist zur Erstellung) übermittelt, sofern das BMG diese zeitnah genehmigt.
Konkret bedeutet dies, dass interessierte Betreuungsdienste je nach Umsetzungsgeschwindigkeit in den Ländern, die Zulassung zur Abrechnung nach § 36 frühestens im dritten Quartal beantragen können.
Für die am Modell-Projekt beteiligten 49 Dienste bleibt die bisherige Zulassung für die Übergangsphase bestehen, die am 31.12.2019 endet (Zeitpunkt der Überführung in die Regelversorgung)."
Um das geht es:
- Das TSVG hat Auswirkungen auf 14 unterschiedliche Gesetzbücher.
- Die wichtigste Veränderung für das SGB XI.
- Was sind pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Leistungen zur Unterstützung bei der Haushaltsführung?
- Wo Du die Beschlüsse zu ambulanten Betreuungseinrichtungen findest.
- Die Begründung: Warum der Gesetzgeber so entschieden hat.
- Die Ausgangssituation: 71% entscheiden sich für Pflegegeld.
- Auswirkungen auf den ambulanten Pflegedienst.
- „Endlich mal nicht putzen!“: Echte pflegerische Betreuungsmaßnahmen für meine Mutter.
- Sind Pflegedienste die „Putzarmeen“ der Nation?
- Meine Empfehlung: Vier strategische Aufgaben für den ambulanten Pflegedienst.
- Mein Fazit: Zwei Optionen für ambulante Pflegedienste.
Wenn ich im Workshop vom Terminservice- und Versorgungsgesetz erzähle, ernte ich meistens zwei Reaktionen:
Entweder sagen die Teilnehmer*innen: „Was haben wir denn mit den Praxisstunden von Ärzten zu tun?“ oder sie sagen:
„Betreuungsdienste haben doch auch in der Vergangenheit den Entlastungsbetrag mit den Kassen abgerechnet!“
Das TSVG hat Auswirkungen auf 14 unterschiedliche Gesetzbücher
In den Medien wurde am häufigsten darüber diskutiert, dass Kassenpatienten schneller Termine bei Ärzten und Psychotherapeuten bekommen sollen. Dafür soll eine bestimmte Anzahl von Praxisstunden pro Woche garantiert und sogenannte Terminservicestellen eingerichtet werden.
Diese Regelung verändert das SGB V. Und ja, diese Regelung tangiert ambulante Pflegedienst höchstens am Rande.
Das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung beinhaltet allerdings mehrere Themen, die in 14 unterschiedliche Gesetzbücher einfließen und diese verändern. Daher sage ich, dass es sich bei diesem Gesetz um ein komplexes Gebilde handelt. Omnibusgesetz werden diese Gesetze genannt, die Auswirkungen auf unterschiedliche existierende Gesetze haben.
Schau Dir einmal die Webseite des BMG an. Dort sind in verständlicher Sprache die wichtigsten Veränderungen aufgelistet.